Von der KO66-Redaktion | Stand: 9. September 2026
Berlin wählt am 20. September 2026 ein neues Abgeordnetenhaus. Der Termin ist in der Wahlübersicht der Bundeswahlleiterin verzeichnet. Für die Prognose zählt ausschließlich, ob die CDU im amtlichen vorläufigen Ergebnis allein den höchsten Anteil der gültigen Zweitstimmen erreicht. Bis zur Schließung der Wahllokale bleibt offen, ob sie ihren ersten Platz aus der Wiederholungswahl 2023 behauptet. Davon unabhängig entscheidet erst die anschließende Mehrheitsbildung, welche Parteien den Senat tragen und Berlins Kurs bei Mieten, Verkehr, Schulen, Sicherheit und Verwaltung bestimmen.
Die Prognose zur Berlin-Wahl auf einen Blick
- Frage: Erzielt die CDU den höchsten gültigen Zweitstimmenanteil?
- Frist: Die Prognose schließt am 20. September 2026.
- JA: Die CDU liegt im amtlichen vorläufigen Ergebnis allein auf Platz eins.
- NEIN: Sie wird Zweite oder schlechter; auch ein Gleichstand an der Spitze zählt als NEIN.
- Entscheidende Quelle: Das von der Landeswahlleitung Berlin veröffentlichte vorläufige Ergebnis.
Die Regel bezieht sich bewusst auf den Parteienrang bei den Zweitstimmen. Sie fragt weder nach einer absoluten Mehrheit noch danach, ob die CDU anschließend den Regierenden Bürgermeister stellt oder Teil einer Regierungskoalition wird.
Die Wiederholungswahl 2023 gibt der CDU den Startvorteil
Die wichtigste belastbare Ausgangslage ist die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vom 12. Februar 2023. Damals wurde die CDU mit 28,2 Prozent der Zweitstimmen deutlich stärkste Partei. SPD und Grüne folgten jeweils bei rund 18,4 Prozent, wobei die SPD nach Stimmen knapp vor den Grünen lag.
Dieses Ergebnis macht ein erneutes CDU-Resultat auf Platz eins plausibel. Es garantiert jedoch nichts für 2026. Zwischen beiden Abstimmungen liegen mehr als dreieinhalb Jahre, in denen sich die Bewertung des Senats, die Mobilisierung einzelner Wählergruppen und die Bedeutung lokaler Konflikte verändern können.
Auch die Konkurrenzsituation ist offen. SPD, Grüne, Linke und AfD können ihren Rang durch eigene Zugewinne verbessern, während neue oder kleinere Parteien Stimmenanteile verschieben können. Selbst wenn die CDU gegenüber 2023 Stimmen verliert, könnte sie stärkste Kraft bleiben, sofern keine andere Partei an ihr vorbeizieht. Umgekehrt genügt einer Konkurrenzpartei ein knapper Vorsprung für die Auflösung mit NEIN.
Platz eins ist nicht gleich Regierungsmehrheit
Der höchste Zweitstimmenanteil beantwortet nur, welche Partei bei dieser Stimmenart vorne liegt. Für eine Mehrheit im Abgeordnetenhaus müssen dagegen die Sitzanteile möglicher Partner zusammengerechnet werden. Eine erstplatzierte CDU kann deshalb ohne regierungsfähige Mehrheit bleiben. Ebenso könnte eine zweitplatzierte Partei gemeinsam mit anderen Parteien eine Koalition bilden.
Die Prognose darf folglich nicht anhand von Koalitionsmodellen entschieden werden. Auch Aussagen über einen möglichen Regierenden Bürgermeister sind für die Auflösung unerheblich.
Warum die Zweitstimme für den Parteienrang zählt
Bei der Abgeordnetenhauswahl verfügen Wahlberechtigte über eine Erst- und eine Zweitstimme. Mit der Erststimme wird eine Person im jeweiligen Wahlkreis gewählt. Diese Direktwahl entscheidet darüber, welcher Kandidat oder welche Kandidatin den Wahlkreis im Abgeordnetenhaus vertritt.

Die Zweitstimme wird für die Landes- oder Bezirksliste einer Partei abgegeben. Sie ist für das Kräfteverhältnis der Parteien und die proportionale Sitzverteilung maßgeblich. Deshalb verwendet die Prognose den Anteil der gültigen Zweitstimmen und nicht die Zahl gewonnener Wahlkreise.
Das verhindert eine mögliche Fehlinterpretation: Eine Partei kann viele Direktmandate gewinnen, ohne den höchsten Zweitstimmenanteil zu erreichen. Für diese Frage wäre das dennoch ein NEIN. Umgekehrt reicht der CDU der alleinige erste Platz bei den Zweitstimmen, selbst wenn eine andere Partei in einzelnen Wahlkreisen besonders erfolgreich ist.
Ungültige Stimmen werden bei der Berechnung des gültigen Zweitstimmenanteils nicht mitgezählt. Maßgeblich sind die von der Wahlleitung veröffentlichten Prozentwerte beziehungsweise die zugrunde liegenden gültigen Stimmenzahlen.
Umfragen zeigen eine Stimmung, aber noch kein Ergebnis
Wahlrecht.de bündelt veröffentlichte Sonntagsfragen zur Berliner Abgeordnetenhauswahl. Solche Erhebungen können zeigen, ob die CDU ihren Abstand hält, ob mehrere Parteien eng zusammenrücken oder ob sich längerfristige Verschiebungen abzeichnen. Sie bleiben jedoch Momentaufnahmen mit statistischer Unsicherheit.
Ein seriöser Vergleich muss das Befragungsdatum, das veröffentlichende Institut, die Stichprobengröße und die Erhebungsmethode berücksichtigen. Werte verschiedener Institute lassen sich nicht ohne Weiteres wie eine fortlaufende Messreihe behandeln. Kleine Bewegungen von ein oder zwei Prozentpunkten können innerhalb der üblichen Fehlertoleranz liegen.
Aus den für diesen Beitrag vorliegenden Quellen lässt sich kein einzelner, zeitlich eindeutig belegter aktueller Umfragewert als verbindlicher Stand ableiten. Deshalb wird hier keine vermeintlich tagesaktuelle Prozentzahl genannt. Für die Einordnung ist wichtiger, mehrere neuere Erhebungen gemeinsam zu betrachten und sie klar vom tatsächlichen Wahlergebnis 2023 zu trennen.
Der Vorsprung ist wichtiger als ein einzelner Prozentwert
Für die JA-Seite spricht ein stabiler CDU-Vorsprung über mehrere Institute und Erhebungszeiträume hinweg. Je größer und beständiger dieser Abstand ausfällt, desto schwerer wäre er durch normale Umfrageabweichungen oder kurzfristige Bewegungen zu erklären.
Für die NEIN-Seite sprechen Umfragen, in denen mindestens eine andere Partei wiederholt gleichauf oder vor der CDU liegt. Ein enges Feld erhöht zudem die Bedeutung der Wahlbeteiligung, der letzten Kampagnenwochen und der Mobilisierung bis zum Wahltag. Ein Umfragegleichstand würde nicht automatisch die spätere NEIN-Regel auslösen; diese gilt ausschließlich für das amtliche vorläufige Wahlergebnis.

Mieten, Verkehr und Verwaltung prägen den Berliner Alltag
Der Parteienrang ist politisch relevant, weil die Wahl die Verhandlungspositionen für den nächsten Senat verändert. In der Wohnungspolitik geht es unter anderem um Neubau, Mieterschutz, landeseigene Wohnungsunternehmen und den Umgang mit knappen Flächen. Welche Maßnahmen umgesetzt werden, hängt jedoch vom späteren Regierungsprogramm und nicht allein vom ersten Platz ab.
Beim Verkehr treffen unterschiedliche Vorstellungen über öffentlichen Nahverkehr, Radwege, Parkraum und die Nutzung großer Straßen aufeinander. Für Pendlerinnen, Pendler und Gewerbetreibende können daraus konkrete Veränderungen entstehen. Auch hier muss zwischen Wahlversprechen, Koalitionskompromissen und tatsächlich beschlossenen Projekten unterschieden werden.
Weitere zentrale Felder sind die Ausstattung der Schulen, die innere Sicherheit und die Modernisierung der Berliner Verwaltung. Kürzere Bearbeitungszeiten, mehr digitale Dienstleistungen und ausreichend Personal betreffen nahezu alle Einwohner. Der Wahlausgang setzt dafür politische Prioritäten, liefert aber noch keinen fertigen Maßnahmenplan.
So wird die Prognose am Wahlabend entschieden
Die Bundeswahlleiterin führt den 20. September 2026 als planmäßigen Wahltermin. Nach Schließung der Wahllokale erscheinen zunächst Hochrechnungen und Zwischenstände. Diese können die Richtung anzeigen, lösen die Prognose aber nicht auf.
Entscheidend ist das amtliche vorläufige Ergebnis der Landeswahlleitung Berlin. Die Auswertung folgt diesen Regeln:
- CDU allein mit höchstem Zweitstimmenanteil: JA.
- CDU auf Platz zwei oder schlechter: NEIN.
- Exakter Gleichstand der CDU mit einer anderen Partei an der Spitze: NEIN.
- Hochrechnungen, Medienprognosen und Koalitionsankündigungen: nicht entscheidend.
Spätere Änderungen durch das endgültige Ergebnis werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das vorläufige Ergebnis bereits vor seiner Veröffentlichung erkennbar fehlerhaft war oder von der Landeswahlleitung zurückgezogen wird. In diesem Fall zählt die korrigierte amtliche Veröffentlichung.
Bis dahin bleibt die Wiederholungswahl 2023 der klare Ausgangspunkt: Die CDU startet als damalige stärkste Kraft, doch erst die gültigen Zweitstimmen vom 20. September entscheiden, ob sie diesen Rang behält.
Quelle: Die Bundeswahlleiterin
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Auflösung der Prognose
Maßgeblich ist der alleinige erste Platz der CDU beim gültigen Zweitstimmenanteil im amtlichen vorläufigen Ergebnis.
- Wahltermin in der Übersicht der Bundeswahlleiterin prüfen
- Vorläufiges Zweitstimmenergebnis der Landeswahlleitung abwarten
- Umfragen und tatsächliche Wahlergebnisse getrennt bewerten
- Bei einem Gleichstand an der Spitze mit NEIN auflösen
- Quelle
- Landeswahlleitung Berlin
- Umfang
- Berlin
- Aktualisiert
- 2026-09-09 19:26
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