2026-11-03 Aktuelle Nachrichten und Hintergründe aus Deutschland und der Welt.
Ein austauschbarer Lithium-Ionen-Akku wird aus einem modernen Elektro-Roller entnommen oder eingesetzt.

EU-Batterieverordnung: Diese Regeln gelten ab 2027

Ab 18. Februar 2027 müssen Batterien grundsätzlich einen QR-Code tragen, der zu weiterführenden Produktinformationen führt. Für Käufer in Deutschland wird damit die Kennzeichnung wichtiger; schon heute gelten je nach Batterieart Vorgaben zu sichtbaren Angaben. Was wann greift, hängt auch davon ab, ob es sich um eine Geräte-, Industrie- oder Elektrofahrzeugbatterie handelt. 12

Die Verordnung erfasst Batterien vom Verkauf bis zum Ende ihrer Nutzung

Die Verordnung (EU) 2023/1542 gilt für Batterien, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Sie umfasst unter anderem Gerätebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes, Starterbatterien, Industriebatterien und Batterien für Elektrofahrzeuge. Neben Kennzeichnung und Verbraucherinformationen regelt sie auch Nachhaltigkeit, Sorgfaltspflichten und das Sammeln und Behandeln gebrauchter Batterien. 1

Für Käufer sind vor allem zwei Fragen praktisch: Welche Angaben müssen auf der Batterie oder ihrer Verpackung stehen? Und lässt sie sich austauschen, wenn sie nicht mehr funktioniert? Die Antworten unterscheiden sich nach Batterieart und Produkt. Die Verordnung bedeutet nicht, dass jedes Gerät bereits einen QR-Code haben oder eine für Verbraucher leicht wechselbare Batterie enthalten muss.

Welche Kennzeichnungen bereits gelten und was 2027 dazukommt

Die Anforderungen treten schrittweise in Kraft. Seit 18. August 2024 gelten bestimmte Kennzeichnungsvorgaben, darunter die Pflicht, Batterien mit dem Symbol der getrennten Sammlung zu versehen. Die Verordnung sieht außerdem weitere Angaben vor, etwa zur Kapazität bei wiederaufladbaren Gerätebatterien und zu Stoffen, die in der Batterie enthalten sind. Für einzelne Angaben gelten Übergangsregeln; entscheidend sind Batterieart und die jeweiligen Fristen in der Verordnung. 1

EU-Batterieverordnung: Diese Regeln gelten ab 2027

Der nächste gut sichtbare Stichtag ist der 18. Februar 2027: Ab dann ist grundsätzlich ein QR-Code vorgesehen. Er soll Zugang zu den Informationen geben, die für die betreffende Batterie vorgeschrieben sind. Für Batterien für leichte Verkehrsmittel, Elektrofahrzeuge und bestimmte Industriebatterien sieht die Verordnung zusätzlich einen digitalen Batteriepass vor. Der QR-Code und der Batteriepass sind also nicht pauschal für jede Batterie gleich ausgestaltet. 1

Ein QR-Code ist dabei kein Beleg dafür, dass eine Batterie austauschbar ist. Kennzeichnung und Austauschbarkeit sind getrennte Anforderungen. Beim Kauf lohnt es sich, die Angaben auf dem Produkt oder der Verpackung zu prüfen und bei fest eingebauten Akkus in den Herstellerinformationen nach Hinweisen zu Austausch und Reparatur zu suchen.

Austauschbarkeit: Für welche Geräte die Vorgaben relevant sind

Die Verordnung enthält Anforderungen an die Entfernbarkeit und Austauschbarkeit tragbarer Batterien in Produkten. Sie gelten ab 18. Februar 2027, vorbehaltlich der in der Verordnung genannten Ausnahmen und produktspezifischen Anforderungen. Für Batterien in leichten Verkehrsmitteln wie E-Bikes gelten eigene Bestimmungen: Die Batterie muss durch einen unabhängigen Fachmann entnehmbar und austauschbar sein. 1

EU-Batterieverordnung: Diese Regeln gelten ab 2027

Das heißt nicht, dass Verbraucher jeden Akku selbst wechseln können müssen. Die Regelung unterscheidet zwischen einer Batterie, die von Endnutzern ausgetauscht werden kann, und einer, die durch Fachleute gewechselt wird. Für einzelne Produktgruppen und technische Fälle enthält die Verordnung Ausnahmen und Bedingungen. Bei einem konkreten Kauf sollten deshalb die Produktinformationen des Herstellers und die Batterieart mitgeprüft werden.

Smartphone, E-Bike oder Geräteakku: Darauf können Käufer achten

  • Smartphone: Prüfen Sie, ob Herstellerangaben den Austausch des Akkus beschreiben und ob dafür Fachpersonal nötig ist. Ab 2027 greifen die einschlägigen Anforderungen an tragbare Batterien, doch Ausnahmen und technische Bedingungen sind zu beachten.
  • E-Bike: Achten Sie auf den genauen Batterietyp, kompatible Ersatzakkus und die Angaben des Herstellers zu Entnahme und Austausch. Für Batterien leichter Verkehrsmittel gelten besondere Anforderungen an den Wechsel durch unabhängige Fachleute.
  • Gerätebatterie: Bei Batterien für kleine Geräte sind sichtbare Angaben wie Kapazität und das Symbol zur getrennten Sammlung hilfreich. Ob eine Batterie vom Nutzer gewechselt werden kann, hängt vom Produkt und den geltenden Ausnahmen ab.

Bei allen drei Fällen gilt: Eine sichtbare Kennzeichnung kann beim Identifizieren und Entsorgen helfen, sagt aber für sich allein nichts darüber aus, ob ein Ersatzakku verfügbar oder der Wechsel einfach ist. Vor dem Kauf sind deshalb die Produktbeschreibung, Angaben zum Batterietyp und Hinweise zur Reparatur oder zum Austausch die sinnvollsten Anlaufstellen.

Der nächste verbindliche Termin ist der 18. Februar 2027

Bis zu diesem Datum läuft die stufenweise Umsetzung weiter. Dann werden der QR-Code für die erfassten Batterien und die einschlägigen Austauschbarkeitsregeln relevant; bei bestimmten Batteriegruppen kommt der Batteriepass hinzu. Welche Angaben konkret vorgeschrieben sind, richtet sich nach der Kategorie und den Übergangs- oder Ausnahmebestimmungen der Verordnung. 1

Für Käufer ist daher vor allem der Blick auf die Produktunterlagen entscheidend: Batterieart, Kennzeichnung und Austauschhinweise zusammen prüfen. Der nächste verifizierbare Meilenstein ist das Inkrafttreten der entsprechenden Vorgaben am 18. Februar 2027.

Quelle: Eur Lex

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