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Anzeigetafel am Flughafen mit verschiedenen Flugzeiten und Zielorten für Reisende im Überblick.

Flug gestrichen oder verspätet: Diese Rechte gelten

Von der KO66-Redaktion | Stand: 27. August 2026

Wird ein Flug annulliert oder erreicht das Ziel erheblich verspätet, kommen mehrere Ansprüche infrage: Betreuung am Flughafen, Erstattung oder Ersatzbeförderung sowie unter bestimmten Voraussetzungen 250, 400 oder 600 Euro Ausgleich. Diese Rechte sind getrennt zu prüfen. Selbst außergewöhnliche Umstände schließen nicht automatisch Betreuung und Beförderung aus.

Wann die EU-Fluggastrechte anwendbar sind

Die Regeln gelten grundsätzlich für Flüge innerhalb der EU sowie für Abflüge aus der EU – unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft. Bei einem Abflug außerhalb der EU und einer Landung in der EU greifen sie regelmäßig nur, wenn die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.

Entscheidend sind der konkrete Reiseweg und das ausführende Unternehmen. Bei einer Buchung mit mehreren Teilstrecken kann jede Strecke gesondert zu bewerten sein.

Betreuung, Ersatzbeförderung und Ausgleich unterscheiden

Fall Möglicher Anspruch
Flug annulliert Wahl zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung; während der Wartezeit gegebenenfalls Betreuung
Abflug deutlich verspätet Je nach Strecke ab zwei, drei oder vier Stunden Mahlzeiten, Getränke und Kommunikationsmöglichkeiten
Abflug mindestens fünf Stunden verspätet Verzicht auf die Reise und Erstattung des nicht genutzten Tickets können möglich sein
Ankunft mindestens drei Stunden verspätet Möglicherweise 250, 400 oder 600 Euro, abhängig von Strecke und Ursache

Die pauschale Ausgleichszahlung beträgt regelmäßig 250 Euro bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei längeren EU-Flügen und bestimmten Strecken bis 3.500 Kilometer sowie 600 Euro bei weiteren Langstrecken. Bei angebotener Ersatzbeförderung kann der Betrag je nach Ankunftszeit um 50 Prozent gekürzt werden.

Bei Unwetter, Sicherheitsrisiken, Einschränkungen der Flugsicherung oder anderen außergewöhnlichen Umständen kann die Ausgleichszahlung entfallen. Die Fluggesellschaft muss den Ausnahmegrund und zumutbare Gegenmaßnahmen darlegen. Notwendige Verpflegung, Hotelunterbringung und Beförderung zum Hotel bleiben grundsätzlich gesondert zu prüfen.

Flug gestrichen oder verspätet: Diese Rechte gelten

Diese Nachweise sollten Reisende sichern

  • Buchungsbestätigung, Bordkarte und Gepäckbelege aufbewahren
  • Anzeigetafel und Mitteilungen der Fluggesellschaft fotografieren
  • tatsächliche Abflug- und Ankunftszeit notieren
  • Namen von Ansprechpartnern und mitgeteilten Grund festhalten
  • Belege für angemessene Mahlzeiten, Hotel und Transfer sammeln

Eigenmächtige Ausgaben sollten erforderlich und angemessen sein. Luxusunterkünfte oder vermeidbare Zusatzkosten werden möglicherweise nicht vollständig ersetzt.

So wird der Anspruch geltend gemacht

Zuerst sollte die ausführende Fluggesellschaft schriftlich kontaktiert werden. Flugnummer, Reisedatum, Strecke, Verspätungsdauer, Forderung und Belege gehören in das Schreiben. Eine pauschale Berufung auf außergewöhnliche Umstände kann mit der Bitte um eine konkrete Begründung beantwortet werden.

Die Verjährung richtet sich nach dem anwendbaren nationalen Recht. Bei Ansprüchen nach deutschem Recht gilt häufig eine regelmäßige Frist von drei Jahren ab dem Jahresende; der Einzelfall sollte rechtzeitig geprüft werden.

Bleibt die Beschwerde erfolglos, kann die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr ein außergerichtliches Verfahren anbieten, sofern das Unternehmen teilnimmt und die Voraussetzungen erfüllt sind. Den europäischen Rechtsrahmen erläutert das Portal Your Europe.

Quelle: Europäische Union – Your Europe

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