Wer einen Kartenführerschein mit einem Ausstellungsdatum aus den Jahren 2002 bis 2004 besitzt, muss das Dokument grundsätzlich bis zum 19. Januar 2027 umtauschen. Maßgeblich ist Feld 4a auf der Vorderseite – nicht das Jahr der Fahrprüfung. Wegen möglicher Terminengpässe und Lieferzeiten empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung.
Diese Führerscheine müssen bis Januar 2027 umgetauscht werden
Die nächste Stufe des verpflichtenden Führerscheinumtauschs betrifft in Deutschland Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 2002 und dem 31. Dezember 2004 ausgestellt wurden. Sie werden durch einen einheitlichen, befristeten EU-Führerschein ersetzt.
| Ausstellungszeitraum in Feld 4a | Umtauschfrist |
|---|---|
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| Vor 1953 geborene Inhaber | 19. Januar 2033 |
Für Personen, die vor 1953 geboren wurden, gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr die spätere Frist. Wer unsicher ist, sollte deshalb sowohl das Geburtsjahr als auch Feld 4a prüfen.
Feld 4a entscheidet über die persönliche Frist
Das Datum der bestandenen Fahrprüfung oder der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis ist bei Kartenführerscheinen nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist allein das aufgedruckte Ausstellungsdatum in Feld 4a.
Vor dem Behördengang sollten Betroffene kontrollieren:
- Ausstellungsdatum auf der Vorderseite des Führerscheins
- Geburtsjahr wegen der Sonderregel für vor 1953 Geborene
- Gültigkeit des Personalausweises oder Reisepasses
- örtliche Vorgaben für das biometrische Passfoto
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnort
Der Antrag wird üblicherweise bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnorts gestellt. Je nach Kommune kann dies das Straßenverkehrsamt, das Bürgeramt oder eine Führerscheinstelle sein. Terminvergabe, Antragswege und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich örtlich.

In der Regel werden der bisherige Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument und ein biometrisches Passfoto benötigt. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr, deren genaue Höhe bei der zuständigen Stelle erfragt werden sollte. Manche Behörden verlangen einen Termin, andere ermöglichen eine Onlinevorbereitung oder die Übersendung einzelner Unterlagen.
Wer den neuen Führerschein rechtzeitig benötigt, sollte nicht bis Januar 2027 warten. Neben freien Terminen ist auch die Produktions- und Lieferzeit des neuen Dokuments einzuplanen.
Die Fahrerlaubnis bleibt trotz Dokumententausch bestehen
Der Pflichtumtausch betrifft das Führerscheindokument, nicht die zugrunde liegende Fahrerlaubnis. Eine erneute Fahrprüfung oder eine reguläre medizinische Untersuchung ist allein wegen des Umtauschs grundsätzlich nicht vorgesehen.
Nach Ablauf der Frist kann der alte Führerschein jedoch als nicht mehr gültiges Dokument beanstandet werden. Die Fahrerlaubnis selbst erlischt dadurch nicht. Für Fahrten ins Ausland kann ein fristgerecht erneuertes Dokument außerdem helfen, unnötige Rückfragen bei Kontrollen zu vermeiden.
Als nächster Schritt empfiehlt sich die Internetseite der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde: Dort lassen sich Terminregeln, benötigte Unterlagen, Gebühren und aktuelle Bearbeitungszeiten verbindlich prüfen.
Quelle: ADAC
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Quellenprüfung Quellengrundlage
Die Angaben beruhen auf der Übersicht des ADAC zum gestaffelten Pflichtumtausch von Führerscheinen in Deutschland.
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004 geprüft
- Frist zum 19. Januar 2027 geprüft
- Sonderfrist für vor 1953 Geborene berücksichtigt
- Dokumententausch von der Fahrerlaubnis unterschieden
- Quelle
- ADAC: Pflichtumtausch von Führerscheinen
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-08-19 11:37
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