Von der KO66-Redaktion | Stand: 17. August 2026
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die meisten visumfreien Kurzreisen in das Vereinigte Königreich vor dem Abflug eine elektronische Reisegenehmigung, kurz ETA. Das gilt grundsätzlich für Urlaub, Familienbesuche, zulässige Geschäftsreisen und Kurzstudien. Ausnahmen bestehen unter anderem bei einem britischen Aufenthaltsstatus, einem passenden Visum oder bestimmten Transitverbindungen.
Wer vor der Reise eine ETA beantragen muss
Eine ETA ist erforderlich, wenn Reisende mit einem deutschen Reisepass ohne Visum oder britischen Aufenthaltsstatus einreisen möchten. Sie erlaubt mehrere Reisen und kann gewöhnlich für Aufenthalte von jeweils bis zu sechs Monaten genutzt werden. Die erlaubten Tätigkeiten richten sich dennoch nach den britischen Besuchsregeln.
Auch beim Umsteigen kann eine ETA nötig sein, wenn Passagiere die britische Grenzkontrolle passieren. Wer ausschließlich im internationalen Transitbereich bleibt, fällt nach den geltenden Regeln grundsätzlich unter eine Ausnahme. Fluggesellschaft und Umsteigeflughafen sollten dies vorab bestätigen.
Diese Ausnahmen sind für deutsche Reisende relevant
Keine ETA benötigen Reisende insbesondere, wenn sie:
- bereits ein gültiges britisches Visum besitzen,
- im Vereinigten Königreich leben, arbeiten oder studieren dürfen,
- einen „settled“ oder „pre-settled status“ besitzen,
- zusätzlich britische oder irische Staatsangehörige sind und mit dem entsprechenden Pass reisen,
- rechtmäßig in Irland wohnen und aus Irland, Guernsey, Jersey oder von der Isle of Man einreisen,
- im Transit keine britische Grenzkontrolle passieren.
Doppelstaater mit britischer Staatsangehörigkeit können keine ETA verwenden. Sie benötigen für die Reise einen gültigen britischen Pass oder einen geeigneten Nachweis ihres Aufenthaltsrechts.

Reisepass, Foto und Zahlung vorbereiten
Der Antrag wird über die offizielle ETA-App oder die Website der britischen Regierung gestellt. Benötigt werden:
- der Reisepass, mit dem die Reise tatsächlich erfolgt,
- ein Foto der Datenseite des Passes,
- eine aktuelle Aufnahme des Gesichts,
- eine erreichbare E-Mail-Adresse,
- ein akzeptiertes digitales oder kartenbasiertes Zahlungsmittel.
Namen, Passnummer und Geburtsdatum müssen exakt mit dem Reisedokument übereinstimmen. Auch für Kinder ist eine eigene Genehmigung erforderlich; Eltern können den Antrag übernehmen.
Mindestens mehrere Tage Zeitpuffer einplanen
Der Antrag sollte möglichst eine Woche vor dem Abflug gestellt werden. GOV.UK nennt üblicherweise kürzere Bearbeitungszeiten, zusätzliche Prüfungen können jedoch länger dauern. Die aktuelle Bearbeitungsangabe und die zum Antragstag geltende Gebühr sollten unmittelbar vor der Zahlung auf GOV.UK kontrolliert werden.
Ein neuer Reisepass kann eine neue ETA erfordern
Die Genehmigung ist digital mit dem verwendeten Reisepass verknüpft. Läuft dieser ab, geht er verloren oder wird er ersetzt, muss für den neuen Pass grundsätzlich eine neue ETA beantragt werden. Die Bestätigung muss nicht ausgedruckt werden, die Passdaten müssen beim Check-in aber übereinstimmen.
Eine ETA garantiert keine Einreise. Die endgültige Entscheidung trifft die britische Grenzkontrolle. Sie ersetzt außerdem kein Arbeits-, Studien- oder Familienvisum und berechtigt nicht dazu, durch wiederholte Besuche dauerhaft im Vereinigten Königreich zu leben.
Quelle: Government of the United Kingdom
Kontext und Aktionen Über diesen Artikel
Quellenprüfung Offizielle Grundlage
Die Angaben beruhen auf der ETA-Anleitung der britischen Regierung; Gebühren und Bearbeitungszeiten können sich ändern.
- Ausnahmen anhand der persönlichen Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatus prüfen
- Aktuelle Gebühr unmittelbar vor der Antragstellung kontrollieren
- Aktuelle Bearbeitungszeit vor der Buchung kurzfristiger Reisen prüfen
- Für Antrag und Reise denselben Reisepass verwenden
- Quelle
- GOV.UK – Electronic Travel Authorisation
- Umfang
- Vereinigtes Königreich
- Aktualisiert
- 2026-08-17 14:07
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