Nasses Herbstlaub kann Gehwege, Radwege und Fahrbahnen rutschig machen. Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer sollten bei feuchtem Laub vorsichtiger unterwegs sein und gefährliche Stellen der zuständigen Kommune melden. Wer Laub räumen muss, hängt von der örtlichen Satzung und den Umständen vor Ort ab.
Wo Laub für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer riskant wird
Auf Gehwegen kann eine feuchte Laubschicht den Halt mindern, besonders auf abschüssigen oder unebenen Abschnitten sowie an Treppen und Hauseingängen. Wer zu Fuß unterwegs ist, sollte solche Stellen langsam passieren und nach Möglichkeit einen freien, griffigen Weg wählen.
Für Radfahrer kann Laub in Kurven, auf Abfahrten und beim Bremsen problematisch sein. Langsamer fahren, größeren Abstand halten und abruptes Lenken oder Bremsen vermeiden. Laub kann außerdem Unebenheiten oder Markierungen verdecken.
Autofahrer sollten auf laubbedeckten Straßen vorausschauend fahren und mehr Abstand lassen. Besonders aufmerksam sollten sie an Kurven, Kreuzungen und Stellen sein, an denen sich Laub sammelt. Nässe und Laub können die Fahrbahn rutschig machen; die Wirkung hängt von den örtlichen Bedingungen ab.
Wer Laub räumen muss, richtet sich nach dem Wohnort
Für Räum- und Streupflichten gibt es keine pauschale Regel, die sich für jeden Gehweg und jede Straße in Deutschland gleichermaßen anwenden lässt. Maßgeblich können kommunale Satzungen, die örtliche Situation und die Frage sein, wem die jeweilige Fläche zugeordnet ist.
Prüfen Sie deshalb die Informationen Ihrer Stadt oder Gemeinde. Suchen Sie auf deren Website nach Straßenreinigung, Winterdienst oder Räumpflicht und prüfen Sie, ob Regelungen für Gehwege, Grundstücke oder bestimmte Zeiten genannt sind. Bei Unklarheiten hilft die zuständige kommunale Stelle weiter.

Das Umweltbundesamt behandelt Herbstlaub als saisonales Thema und gibt Hinweise zum Umgang damit. Für konkrete Zuständigkeiten und Pflichten am Wohnort sind jedoch die örtlichen kommunalen Regelungen entscheidend.
So melden Sie eine gefährliche Stelle
Melden Sie eine Stelle, wenn Laub einen Geh- oder Radweg deutlich rutschig macht oder die Sicht auf den Weg beeinträchtigt. Nutzen Sie dafür den Mängelmelder oder den Kontakt zur Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung, sofern angeboten. Eine genaue Ortsangabe erleichtert die Zuordnung.
Nennen Sie möglichst Straße, Abschnitt und eine nahegelegene Hausnummer oder Kreuzung. Beschreiben Sie kurz, ob Gehweg, Radweg oder Fahrbahn betroffen ist und ob sich das Laub an einer Kurve, Treppe oder anderen problematischen Stelle sammelt. Bei einer unmittelbaren Gefahr sollten Sie die örtlichen Hinweise der Kommune beachten.
Praktische Vorsorge bei feuchtem Laub
- Zu Fuß: Tempo anpassen, auf freien Tritt achten und rutschige Stellen vorsichtig umgehen.
- Mit dem Fahrrad: Geschwindigkeit reduzieren, Abstand vergrößern und sanft bremsen.
- Im Auto: vorausschauend fahren und den Abstand an die Bedingungen anpassen.
- Zu Hause: örtliche Satzung und Hinweise zum Räumen prüfen, bevor Sie eine Pflicht annehmen.
- Bei Gefahrenstellen: genaue Lage notieren und der zuständigen Kommune melden.
Die wichtigste nächste Prüfung ist die Website der eigenen Stadt oder Gemeinde: Dort finden Sie die örtlichen Regeln und den passenden Kontakt für Hinweise zu gefährlichen Wegen und Straßen.
Quelle: Umweltbundesamt
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Quellenprüfung Hintergrund
Das Umweltbundesamt gibt Hinweise zum Umgang mit Herbstlaub; konkrete Räum- und Streuregeln sind bei der jeweiligen Kommune zu prüfen.
- Kommunale Satzung zur Straßenreinigung prüfen
- Örtliche Hinweise zu Räum- und Streupflichten lesen
- Kontakt oder Mängelmelder der Kommune für Gefahrenstellen suchen
- Quelle
- Umweltbundesamt
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-10-22 10:03
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