Am 24. September 2017 wählten die Deutschen einen neuen Bundestag. Das Ergebnis veränderte die Regierungsbildung: Eine Mehrheit aus Union und SPD war rechnerisch möglich, die SPD wollte zunächst jedoch in die Opposition. Gespräche über ein Bündnis aus Union, FDP und Grünen scheiterten später. Erst im März 2018 wurde Angela Merkel erneut zur Bundeskanzlerin gewählt. Der Verlauf zeigt, warum am Wahlabend die Sitze feststehen können, die Regierung aber noch nicht.
Von der KO66-Redaktion
709 Sitze – und 355 Stimmen für eine Mehrheit
Nach dem amtlichen Ergebnis der Bundeswahlleiterin umfasste der gewählte Bundestag 709 Sitze. Die CDU erhielt 200 Mandate und die CSU 46; zusammen verfügte die Union damit über 246 Sitze. Auf die SPD entfielen 153 Sitze, auf die AfD 94, die FDP 80, Die Linke 69 und Bündnis 90/Die Grünen 67.
Für eine Mehrheit aller 709 Abgeordneten waren 355 Stimmen nötig. Union und SPD kamen zusammen auf 399 Sitze. Auch Union, FDP und Grüne erreichten mit 393 Sitzen eine rechnerische Mehrheit. Die Union allein blieb deutlich darunter. Ebenso hätten Union und FDP mit zusammen 326 Sitzen einen weiteren Partner gebraucht.
Diese Rechnung beschreibt Möglichkeiten, noch keine Zusagen. Parteien müssen sich darüber verständigen, ob sie gemeinsam regieren wollen und welche Ziele sie vertreten können. Auch ein rechnerisch ausreichendes Bündnis kann deshalb an politischen Differenzen scheitern.

Weshalb nach der Wahl über Jamaika gesprochen wurde
Am Wahlabend erklärte die SPD, sie wolle nach der bisherigen gemeinsamen Regierung mit der Union in die Opposition gehen. Damit rückte eine Koalition aus CDU, CSU, FDP und Grünen in den Mittelpunkt der Gespräche. Wegen der Parteifarben Schwarz, Gelb und Grün wurde sie „Jamaika“ genannt.
Die vier Parteien führten zunächst Sondierungen. Dabei ging es um die Frage, ob genügend Gemeinsamkeiten für förmliche Koalitionsverhandlungen vorhanden waren. Schon diese Vorstufe verlangte Einigung über unterschiedliche Positionen, etwa in der Migrations-, Klima- und Finanzpolitik. Die 393 gemeinsamen Sitze konnten diese politischen Fragen nicht beantworten.
In der Nacht zum 20. November 2017 erklärte die FDP die Sondierungen für gescheitert. Damit fiel die Koalitionsmöglichkeit weg, auf die sich nach der Absage der SPD die Aufmerksamkeit konzentriert hatte. Aus dem Wahlergebnis entstand keine automatische Ersatzregierung: Die Parteien mussten neu prüfen, welche Mehrheit politisch tragfähig war.
Wie Union und SPD doch wieder zusammenfanden
Nach dem Ende der Jamaika-Sondierungen kamen Gespräche zwischen Union und SPD wieder in Betracht. Die SPD musste dafür ihre Haltung vom Wahlabend ändern. Innerhalb der Partei wurde dieser Schritt diskutiert; anschließend verhandelten CDU, CSU und SPD über ein gemeinsames Regierungsprogramm.

Die drei Parteien einigten sich im Februar 2018 auf einen Koalitionsvertrag. Die SPD ließ ihre Mitglieder darüber abstimmen. Nach deren Zustimmung war der politische Weg für die Fortsetzung der Koalition frei. Am 14. März 2018 wählte der Bundestag Angela Merkel erneut zur Bundeskanzlerin.
Zwischen Bundestagswahl und Kanzlerwahl lagen damit fast sechs Monate. Die Sitze waren seit dem Wahlergebnis bekannt, doch die Bereitschaft zur Zusammenarbeit änderte sich im Verlauf der Gespräche. Gerade die zunächst angekündigte Opposition der SPD und das spätere Scheitern von Jamaika erklären die Länge der Regierungsbildung besser als die Mehrheitszahlen allein.
Warum der Bundestag die Regierung bestimmt
In Deutschland wählen die Bürgerinnen und Bürger den Bundestag, nicht unmittelbar eine Bundeskanzlerin oder einen Bundeskanzler. Nach Artikel 63 des Grundgesetzes schlägt der Bundespräsident dem Bundestag eine Person für das Kanzleramt vor. Für die Wahl ist im ersten Wahlgang die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich.
Koalitionsverhandlungen bereiten diese Mehrheit politisch vor. Die beteiligten Parteien legen fest, welche Vorhaben sie gemeinsam verfolgen und wer Regierungsverantwortung übernimmt. Ein Koalitionsvertrag ersetzt die Wahl im Bundestag nicht. Er macht aber nachvollziehbar, weshalb Abgeordnete verschiedener Parteien eine gemeinsame Kanzlerin oder einen gemeinsamen Kanzler unterstützen sollen.
Die Bundestagswahl 2017 ist deshalb ein anschauliches Beispiel für zwei getrennte Entscheidungen: Die Wähler bestimmten die Zusammensetzung des Parlaments; die Abgeordneten wählten nach politischen Verhandlungen die Kanzlerin. Wer das Ergebnis von 2017 einordnen will, sollte neben der amtlichen Sitzverteilung auch den Abbruch der Jamaika-Sondierungen und die spätere Einigung von Union und SPD betrachten.
Quelle: Die Bundeswahlleiterin
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Quellenprüfung Quellen und Einordnung
Die Sitzverteilung beruht auf dem amtlichen Wahlergebnis; das Grundgesetz erläutert die Wahl der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers.
- Die 709 Sitze und die Mandate der Parteien mit dem amtlichen Ergebnis abgleichen.
- Die Mehrheitsgrenze von 355 Sitzen aus der Gesamtzahl berechnen.
- Die Regeln zur Kanzlerwahl in Artikel 63 des Grundgesetzes nachlesen.
- Quelle
- Die Bundeswahlleiterin: Bundestagswahl 2017
- Umfang
- Deutschland
- Aktualisiert
- 2026-09-24 07:46
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